Arbeitnehmerüberlassung: Das sollten Arbeitgeber beachten
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Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine beliebte Methode, um schnell einen Fachkräftemangel in einem Unternehmen auszugleichen. Es gibt jedoch eine ganze Reihe an Regelungen, die Sie als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang beachten müssen. Erfahren Sie von uns, der Arbeitswelt Personaldienstleistung GmbH & Co. KG in Hamburg, Troisdorf, Nordhorn, Bremerhaven und Cuxhaven, welche Fallstricke es gibt und welche Regeln Sie in jedem Falle einhalten müssen.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine besondere Form der Zeitarbeit, bei der ein Angestellter oder eine Angestellte eines Unternehmens an einen anderen Betrieb überlassen wird. Es besteht hierbei ein Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und gleichzeitig ein Vertragsverhältnis zwischen Verleih- und Entleihbetrieb.
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Es gibt einige Grundregeln, die Sie bei der Arbeitnehmerüberlassung beachten müssen. Zunächst ist es unverzichtbar, dass im Arbeitsvertrag der oder des Angestellten eine Klausel enthalten ist, die ein Verleihen der Arbeitskraft an andere Firmen grundsätzlich erlaubt.
Auch zwischen Verleiher und Entleiher müssen genaue vertragliche Bestandteile festgehalten werden. Hierzu gehören Stundensätze und vieles weitere. Alle Details werden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genau geregelt.
Auch alle sonstigen arbeitsrechtlichen Gesetze gelten ebenso bei der Arbeitnehmerüberlassung weiter, mit Ausnahme der Punkte, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesondert geregelt werden. Dazu gehören:
Die formale Gestaltung der Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie penibel ausarbeiten. Das ist wichtig, damit im Nachgang keine rechtlichen Probleme auftauchen. Beispielsweise muss die Überlassung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch namentlich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnetwerden. Zudem muss die Person namentlich genannt werden und vorher explizit darauf hingewiesen werden, dass er oder sie als Leiharbeiter bzw. Leiharbeiterin tätig ist.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind:
Die Arbeitnehmerüberlassung ist für Unternehmen eine interessante Möglichkeit der Zeitarbeit, erfordert jedoch auch viel Detailwissen über die geltenden Regelungen. Informieren Sie sich daher vorab genau, um rechtlich abgesichert zu sein. Neben den geltenden Regelungen gibt es auch Ausnahmen, die für Sie interessant sein könnten. So können Sie beispielsweise von dem Equal-Pay-Abkommen in den ersten neun Monaten abweichen. Wenn Sie sich in den Details unsicher sind, sollten Sie eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen, sodass Sie problemlos von allen Vorteilen einer Arbeitnehmerüberlassung profitieren können.